Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 ANMELDUNG
(1) Die Online-Anmeldung ist verbindlich.
(2) Für die Buchung von Mosaikkursen und Workshops, die zu einem festgelegten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchung ist daher nach Vertragsschluss verbindlich. Unabhängig davon gelten die in diesen AGB vereinbarten Stornierungsbedingungen.
(3) Die Anzahl der Teilnehmerplätze ist begrenzt. Teilnehmende, die nicht berücksichtigt werden können, werden umgehend informiert.
(4) Das Atelier FREIRAUM ist in Ausnahmefällen berechtigt, zusätzliche Teilnehmende zu den Einzelveranstaltungen bei Veranstaltungsreihen zuzulassen.
§ 2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Für Privatkunden ist die Kursgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Findet der gebuchte Kurs vor Ablauf dieser 14-tägigen Zahlungsfrist statt, ist die Kursgebühr spätestens vor Kursbeginn vollständig zu entrichten.
(2) Für Unternehmenskunden mit Buchung des Programms GesundheitsMOSAIK gelten folgende Zahlungsbedingungen:
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Nach verbindlicher Buchung sind 50 % der vereinbarten Kursgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
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Die verbleibenden 50 % der Kursgebühr werden nach Durchführung des gebuchten Kurses fällig und sind innerhalb der auf der Schlussrechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
(3) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgen sämtliche Zahlungen per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
(4) Bei individuell erstellten Angeboten können abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden. In diesem Fall gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehaltenen Zahlungsmodalitäten vorrangig.
§ 3 TERMINVERSCHIEBUNGEN UND -ABSAGE
(1) Das Atelier FREIRAUM behält sich vor, einzelne Veranstaltungstermine zu verschieben, wenn diese aus dringenden Gründen nicht am vorgesehenen Termin stattfinden können. Ein dringender Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die anleitende/vortragende Person krankheitsbedingt absagt und kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Die Teilnehmenden werden hiervon unverzüglich unterrichtet.
(2) Das Atelier FREIRAUM behält sich zudem das Recht vor, aus zwingenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, gefährdete Sicherheit o.ä.) die Veranstaltungen abzusagen. Sofern eine Veranstaltung abgesagt werden muss, bemüht sich das Atelier FREIRAUM um einen geeigneten Ausweich-/Ersatztermin.
(3) Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden aufgrund von Absagen oder Terminverschiebungen von Veranstaltungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 4 STORNIERUNGSBEDINGUNGEN DURCH TEILNEHMENDE
(1) Eine Stornierung der gebuchten Mosaikkurse ist schriftlich möglich.
(2) Bei einer Stornierung gelten folgende Bedingungen:
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bis 8 Wochen vor Kursbeginn: kostenfreie Stornierung
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weniger als 8 Wochen bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
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weniger als 4 Wochen bis 2 Wochen vor Kursbeginn: 80 % der Kursgebühr
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weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr
(3) Kann der frei gewordene Kursplatz anderweitig vergeben werden, entfallen die Stornierungskosten. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall entsprechend zurückerstattet.
§ 5 VERSICHERUNG
(1) Die Leistungen des Atelier FREIRAUM schließen keinerlei Versicherungsleistungen zu Gunsten der Teilnehmenden ein.
(2) Die Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Anmeldung während der Laufzeit des Workshops haftpflicht- und krankenversichert zu sein. Eine Unfallversicherung wird empfohlen.
§ 6 UNTERBRINGUNG UND VERPFLEGUNG
Die Teilnehmenden tragen die Verantwortung und die Kosten für Unterbringung und Verpflegung.
§ 7 AN- UND ABREISE
Die An- und Abreise erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Kosten sowie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
§ 8 HAFTUNG
(1) Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung des Atelier FREIRAUM – mit Ausnahme bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Teilnehmer – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.
(3) Regressansprüche aufgrund selbstverschuldeter Unfälle oder Schäden werden ausgeschlossen.
(4) Verloren gegangene Gegenstände werden nicht ersetzt.
§ 9 VERHALTENSREGELN
(1) Der Hausordnung der gastgebenden Einrichtung und den Anweisungen des Atelier FREIRAUM bzw. der beauftragten Dozenten ist Folge zu leisten.
(2) Die Lehrinhalte, sowie alle den Teilnehmern überlassenen Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum der Dozenten bzw. des Atelier FREIRAUM dar. Bild- und Tonaufnahmen sind während der Veranstaltungen unzulässig und untersagt.
§ 10 UNTERLAGEN
(1) Es besteht kein Anspruch auf Unterlagen, es sei denn, diese sind verbindlich in den Veranstaltungsbeschreibungen angekündigt und damit Bestandteil des Angebots.
(2) Darüber hinaus sind alle Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung und des Nachdrucks oder Vervielfältigung der Unterlagen oder Teilen hiervon, bleiben bei dem Atelier FREIRAUM. Jede Art der Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Atelier FREIRAUM.
§ 11 GENEHMIGUNG DER BILDVERÖFFENTLICHUNG
Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass sämtliche Aufnahmen einschl. aller Teil- und/oder Ganzbildaufnahmen, die während der Teilnahme an der Veranstaltung gemacht werden, zur Veröffentlichung in sämtlichen Medien (Print, TV, Internet) verwendet werden dürfen.
§ 12 VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG
Die Teilnehmenden verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Veranstaltungen zur Kenntnis erhaltenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln.
§ 13 DATENSPEICHERUNG
Die Teilnehmenden erklären sich mit der Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Abwicklung des Vertrages sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit dem Atelier FREIRAUM.
§ 14 ZAHLUNGSVERZUG
Bei Zahlungsverzug entfällt die Teilnahmeberechtigung, nicht jedoch die Zahlungsverpflichtung. Die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund Zahlungsverzuges richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
§ 15 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 16 GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Augsburg